Familienpflegezeit

Prüfen Sie die Voraussetzungen 

Für Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz gelten mehrere Voraussetzungen. Zum Beispiel gilt, dass Sie Beschäftigte im Sinne des Pflegezeitgesetzes sowie Sie und die pflegebedürftige Person nahe Angehörige sein müssen. 

 

Prüfen Sie zuerst, ob alle >> Voraussetzungen << bei Ihnen vorliegen.

Im Rahmen der Familienpflegezeit können Sie sich für bis zu 24 Monate von der Arbeit teilweise freistellen lassen, wenn Sie eine pflegebedürftige nahe Angehörige oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Der Anspruch steht Ihnen auch für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung zu. Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freistellen lassen.