Einblick zur Vorsorge im Pflegefall

Die Versorgungsvollmacht und die Patientenverfügung sind zwei wirksame rechtliche Mittel, um die Angelegenheiten von pflegebedürftigen Angehörigen in der Zukunft zu regeln. Erfahren Sie im Folgenden, wie beide Mittel konkret funktionieren und wo Sie Musterformulare und Textbausteine finden.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht hilft Ihnen, Rechtsgeschäfte für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen wahrnehmen zu können. Die Vorsorgevollmacht kann im Einzelnen beschränkt und gestaltet sein.

Ihre nahe Angehörige oder Ihr naher Angehöriger kann Ihnen mit einer Vorsorgevollmacht die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Dies ist für den Fall gedacht, wenn sie oder er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann und also im rechtlichen Sinne nicht mehr geschäftsfähig ist.

Sie können dann  zum Beispiel Bankgeschäfte wahrnehmen, Verträge mit Pflegeheimen schließen oder auch die Wohnung kündigen, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Sie haben dann weitreichende Befugnisse für die pflegebedürftige Person zu handeln, tragen aber auch die Verantwortung in ihrem Sinne zu handeln. Das Betreuungsgericht wird nur dann eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle erforderlich ist.

Wenn Sie eine Person pflegen oder in Zukunft pflegen wollen, ist es sinnvoll frühzeitig über ein gemeinsames Vorgehen zu sprechen. Planen Sie und eventuell mit anderen Personen gemeinsam, wer eine solche Vollmacht erhalten oder im Falle der Geschäftsunfähigkeit als gesetzliche Betreuende eingesetzt werden sollten.

Das Bundesministerium der Justiz stellt Ihnen Musterformulare für eine Vorsorgevollmacht in verschiedenen Sprachen und die Broschüre "Betreuungsrecht" zur Verfügung.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann die Person, die Sie pflegen oder in Zukunft pflegen wollen, bestimmen, welche medizinischen Behandlungen durchzuführen oder auch zu unterlassen sind. Dies ist für den Fall gedacht, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr in Lage ist, darüber zu entscheiden.

In einer schriftlichen Patientenverfügung kann die von Ihnen gepflegte oder betreute Person festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Diese Verfügung wird wirksam, wenn die Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst über Ihre medizinische Behandlung entscheiden kann. Damit die Patientenverfügung gültig ist, müssen die Krankheitszustände und ihr Wille darin konkret beschrieben sein.

Es besteht das Risiko, dass die Festlegungen nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Wenn der Wille unklar ist, dann hilft die Patientenverfügung aber dabei, diesen durch Bevollmächtigte, Betreuer oder ein Gericht zu ermitteln. Solange die Person in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, hat die Patientenverfügung keine rechtliche Bedeutung.

Mit einer Patientenverfügung wird also sichergestellt, dass der Wille der Person jeder Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Dass kann Sie als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger möglicherweise auch psychisch entlasten, wenn Sie Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen müssen.

Jede beziehungsweise jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die jederzeit formlos widerrufen werden kann.

Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind folgende Personen daran gebunden:

  • die Ärztin oder der Arzt als auch 
  • die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuerin beziehungsweise Betreuer oder Bevollmächtigte beziehungsweise Bevollmächtigter).

Sie beziehungsweise die pflegebedürftige Person können die Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer registrieren. Informationen zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite des  

Bei der Verbraucherzentrale finden Sie ein Online-Tool zur Erstellung einer Patientenverfügung. Außerdem stellt das Bundesministerium der Justiz eine Broschüre zur Patientenverfügung und Textbausteine für eine Patientenverfügung bereit.