Nach dem Familienpflegezeitgesetz hat der unabhängige Beirat folgende gesetzliche Aufgaben:
- die Befassung mit allgemeinen und spezifischen Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf,
- die Begleitung der Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen – insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und
- die Beratung über die Auswirkungen der bestehenden einschlägigen Gesetze.
Die Auswahl und Bearbeitung der Themen erfolgt selbstständig durch den Beirat. Das Bundesfamilienministerium kann aber auch Themen zur Beratung selbst vorschlagen.
Die Vorsitzende des Beirates, die Medizinsoziologin und Gerontologin Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey ist dankbar für die umfängliche Expertise, die die Beiratsmitglieder in die Berichtserstellung einbringen:
"Die Sorge von Familien um ihre - häufig hochbetagten - pflegebedürftigen Mitglieder geht uns alle an. Pflege und Beruf vereinbaren zu können, ist eine zukunftsweisende Strukturanpassung in den Gesellschaften des langen Lebens."
Arbeitsweise des Beirats
Während einer vierjährigen Berichtsperiode arbeiten die 21 Mitglieder ehrenamtlich rund um Themen der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Dafür setzen sie unterschiedliche Schwerpunkte und Fragestellungen.
In den Arbeitsgruppen beschäftigen sich die Mitglieder dann mit aktuellen Studien und Literatur, diskutieren Lösungen und erstellen Handlungsmöglichkeiten. Damit bereiten sie die offiziellen Sitzungen der Mitglieder vor. Diese finden zwei Mal jährlich statt. Der Beirat arbeitet unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Ergebnisse jeder vierjährigen Beiratsperiode werden in einem Bericht zusammengefasst und dem Bundesfamilienministerium übergeben. Den ersten Bericht des unabhängigen Beirats hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 20. Juni 2019 entgegengenommen. Den zweiten Bericht hat der Beirat am 13. Juli 2023 der Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreicht. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite zu den Inhalten der Berichte.
Dem Beirat ist es sehr wichtig, die betroffenen Menschen und auch Expertinnen und Experten zu den jeweiligen Themen anzuhören. Daher werden regelmäßig nicht öffentliche Anhörungen vorgenommen. Außerdem nehmen die Beiratsmitglieder neben Ihrer ehrenamtlichen Arbeit im Beirat auch an zahlreichen Veranstaltungen teil, sind Teil von Diskussionsrunden, halten Vorträge und erstellen Veröffentlichungen.
Geschäftsstelle des Beirats
Seit Januar 2016 gibt es die Geschäftsstelle des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt den Beirat bei seinen vielfältigen Aufgaben.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf. Auch wenn wir ein nicht öffentliches Gremium sind, freuen wir uns über Ihre Anregungen, Schilderungen, Anliegen oder Fragen.
Telefon: 030-698077 245
E-Mail: gst-pflege-beruf(at)bafza.bund.de
Anschrift
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Geschäftsstelle des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Auguste-Viktoria-Str. 118
14193 Berlin