Pflegezeit

Prüfen Sie die Voraussetzungen 

Für Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz gelten mehrere Voraussetzungen. Zum Beispiel gilt, dass Sie Beschäftigte im Sinne des Pflegezeitgesetzes sowie Sie und die pflegebedürftige Person nahe Angehörige sein müssen. 

 

Prüfen Sie zunächst, ob alle >> Voraussetzungen << bei Ihnen vorliegen.

Im Rahmen der Pflegezeit können Sie sich für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise ohne wöchentliche Mindestarbeitszeit von der Arbeit freistellen lassen, wenn Sie pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Der Anspruch auf Freistellung steht Ihnen auch für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung zu.