Prüfen Sie die Voraussetzungen
Für Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz gelten mehrere Voraussetzungen. Zum Beispiel gilt, dass Sie Beschäftigte im Sinne des Pflegezeitgesetzes sowie Sie und die pflegebedürftige Person nahe Angehörige sein müssen.
Prüfen Sie zunächst, ob alle >> Voraussetzungen << bei Ihnen vorliegen.
Im Rahmen der Pflegezeit können Sie sich für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise ohne wöchentliche Mindestarbeitszeit von der Arbeit freistellen lassen, wenn Sie pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Der Anspruch auf Freistellung steht Ihnen auch für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Angehöriger in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung zu.
Welche Voraussetzungen müssen die pflegebedürftigen Personen erfüllen?
Bei den pflegebedürftigen Personen muss es sich um nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 1 handeln.
Für welche Dauer und in welchem Umfang kann man sich während der Pflegezeit freistellen lassen?
Sie können die Pflegezeit für längstens sechs Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können Sie sich vollständig oder teilweise ohne wöchentliche Mindestarbeitszeit von der Arbeit freistellen lassen.
Wie wird bei teilweiser Freistellung die Arbeitszeit festgelegt?
Wenn Sie sich nur teilweise freistellen lassen, müssen Ihr Arbeitgeber und Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber Ihren Wünschen zu entsprechen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Kann die Pflegezeit verlängert werden?
Wenn Sie zunächst weniger als sechs Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen, können Sie die Freistellung mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Höchstdauer von sechs Monaten verlängern lassen. Wenn ein vorgesehener Wechsel in der Person der oder des Pflegenden aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann, haben Sie gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten einen Anspruch auf Verlängerung der Pflegezeit.
Wann endet die Pflegezeit?
Die Pflegezeit endet nach Ablauf der in Anspruch genommenen Freistellung, spätestens mit Ablauf von sechs Monaten. Wenn sich die Umstände geändert haben, endet die Pflegezeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Veränderte Umstände liegen zum Beispiel vor, wenn
- die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig ist,
- die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist oder
- die oder der Angehörige stirbt.
Über die veränderten Umstände müssen Sie den Arbeitgeber unverzüglich unterrichten. Im Übrigen kann die Pflegezeit nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Welche Ankündigungsfristen gelten für die Inanspruchnahme von Pflegezeit?
Für die Inanspruchnahme von Pflegezeit gilt eine Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber von 10 Arbeitstagen.
Auch für entsprechende Freistellungen zur Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger gilt eine Ankündigungsfrist von 10 Arbeitstagen.
Eine an die Familienpflegezeit anschließende Pflegezeit müssen Sie spätestens 8 Wochen vor Beginn der Pflegezeit ankündigen.
Können Sie eine Freistellung für die Pflege einer oder eines Angehörigen in Anspruch nehmen, wenn Sie einen häuslichen Pflegedienst beauftragen?
Wenn Sie sich freistellen lassen, müssen Sie die Pflege tatsächlich übernehmen. Eine zusätzliche Unterstützung durch Dritte oder einen ambulanten Pflegedienst ist unproblematisch.
Können Sie Pflegezeit auch für die Pflege naher Angehöriger im Ausland in Anspruch nehmen?
Wenn Sie in Deutschland beschäftigt sind, können Sie eine Freistellung auch für im Ausland lebende nahe Angehörige in Anspruch nehmen, sofern Sie diese in häuslicher Umgebung pflegen.
Gibt es einen finanziellen Ausgleich für die freistellungsbedingten Einkommensverluste?
Für die Dauer der Freistellung können Sie zur Minderung der Einkommensverluste beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Es deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung wegfallenden Nettogehalts ab. Sie erhalten das Darlehen in monatlichen Raten und müssen es innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Freistellung zurückzahlen.
Müssen Sie die Pflegebedürftigkeit der oder des nahen Angehörigen gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen?
Sie müssen die Pflegebedürftigkeit naher Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nachweisen. Auch für in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherte Pflegebedürftige müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Können Sie als Beamtin oder Beamter Pflegezeit in Anspruch nehmen?
Das Pflegezeitgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Die Regelungen des Pflegezeitgesetzes wurden jedoch teilweise auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten übertragen. Als Bundesbeamtin oder -beamter können Sie bei Ihrer Dienststelle eine Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung zur Betreuung und Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger beantragen. Anstelle des Darlehens können Sie während dieser Zeit einen Vorschuss auf zukünftige Dienstbezüge beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Dienststelle.
Als Landesbeamtin oder -beamter sowie Kommunalbeamtin oder -beamter müssen sich bezüglich dortiger Freistellungsmöglichkeiten ebenfalls an Ihre Dienststelle wenden.
Beendet ein Krankenhausaufenthalt der oder des Pflegebedürftigen die Pflegezeit?
Ein Krankenhausaufenthalt der oder des zu pflegenden nahen Angehörigen beendet die Familienpflegezeit grundsätzlich nicht.
Können Beschäftigte die Pflegezeit für dieselbe pflegebedürftige Angehörige oder denselben pflegebedürftigen Angehörigen mehrfach in Anspruch nehmen?
Sie können die Familienpflegezeit für dieselbe Angehörige oder denselben Angehörigen nur einmal beanspruchen.
Können Geschwister die Pflegezeit gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Jede und jeder Beschäftigte kann die bis zu sechsmonatige Pflegezeit für die häusliche Pflege einer oder eines nahen Angehörigen in Anspruch nehmen. Geschwister können Familienpflegezeit daher sowohl zeitgleich als auch nacheinander nehmen.
Können Sie Pflegezeit und Familienpflegezeit miteinander kombinieren?
Sie können alle Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz miteinander kombinieren. Die Freistellungen müssen aber nahtlos aneinander anschließen. Ihre Gesamtdauer beträgt höchstens 24 Monate. Beachten Sie zudem die unterschiedlichen Ankündigungsfristen sowie die unterschiedlichen Ansprüche je nach Unternehmensgröße.
Welche Auswirkungen hat die Pflegezeit auf den Urlaubsanspruch?
Eine teilweise Freistellung hat keine Auswirkungen auf Ihren jährlichen Urlaubsanspruch.
Besteht während der Pflegezeit Kündigungsschutz?
Ihr Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung – höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn – bis zur Beendigung der Familienpflegezeit nicht kündigen. Bei einer freiwilligen Vereinbarung der Familienpflegezeit in Kleinbetrieben gilt der Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung. Nur in besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Kündigung für zulässig erklären.