Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf legt die Ergebnisse seiner vierjährigen Themenbefassung und Beratung alle vier Jahre in Form eines Berichts beim Bundesfamilienministerium vor. Das Ministerium hat den ersten Bericht 2019, den Teilbericht 2022 und den zweiten Bericht 2023 veröffentlicht. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Einblick über den Inhalt der einzelnen Berichte.
Der erste Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (2019)
Im Vordergrund der Beiratsarbeit stand die Frage, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit die Sorgearbeit für pflegebedürftige Personen und die Berufstätigkeit gut miteinander vereinbart werden können. So resümiert der Beirat, dass mit der Übernahme einer häuslichen Pflege nicht einhergehen darf, dass die Angehörigen aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen. Auch dass sich Pflegende nur mit hohen finanziellen Verlusten für einen begrenzten Zeitraum um die zu pflegende Person kümmern können, sei nicht hinnehmbar.
Die häusliche Pflege ist wie die Kinderbetreuung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen muss perspektivisch ein (zeitlich befristeter) Ausgleich für die durch Angehörigenpflege entstehenden Einkommensverluste geschaffen werden. Initiativen und Regelungen, die eine phasenweise Sorgearbeit möglich machen, ohne dass durch die Zurückstellung der Erwerbsarbeit Nachteile entstehen, sind dringend erforderlich.
- Erster Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (PDF, deutsche Kurzfassung)
- Erster Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (PDF, deutsche Langfassung).
- First Report of the German Independent Advisory Board on Work-Care Reconciliation (PDF, englische Langfassung).
Der Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (2022)
Der Beirat hat sich in seiner zweiten Berichtsperiode (2019 bis 2023) intensiv mit der Frage befasst, wie eine praxistaugliche Unterstützung pflegender Beschäftigter ausgestaltet sein müsste. Zudem unterbreitete er Empfehlungen für die Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen des Familienpflegezeitgesetzes und des Pflegezeitgesetzes.
Sein Modell für Freistellungen und Entgeltersatzleistungen hat der Beirat bereits zur Halbzeit seiner Beratungsperiode in einem Sonderbericht an das Bundesfamilienministerium übermittelt. Das Ministerium hat den Teilbericht daraufhin im Sommer 2022 veröffentlicht, Im Anschluss ist der Bericht vollständig im Endbericht aus dem Sommer 2023 aufgegangen.
- Teilbericht mit Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld (PDF, deutsche Fassung)
Der zweite Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (2023)
Der zweite Bericht enthält neben einem konkreten Modell für eine verbesserte Familienpflegezeit und einer Lohnersatzleistung für pflegende Beschäftigte weitere Handlungsempfehlungen, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden kann. Dazu hat der Beirat unter anderem die besonderen Herausforderungen von pflegenden Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen und die Vereinbarkeitserfordernisse von Eltern pflegebedürftiger Kinder in den Blick genommen.
- Zweiter Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (PDF, deutsche Langfassung)
- Second Report of the German Independent Advisory Board on Work-Care Reconciliation (PDF, englische Langfassung)