Voraussetzungen für das zinslose Darlehen
Beschäftigte können das zinslose Darlehen für eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder Familienpflegezeitgesetz beantragen. Für das zinslose Darlehen gelten somit die Voraussetzungen für Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Beschäftigte, die sich zur Pflege einer oder eines nahen Angehörigen von der Berufstätigkeit freistellen lassen, können beim Bundesamt für Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Das Darlehen soll dazu beitragen, den Lohnausfall Ihrer Beschäftigten abzufedern.
Freiwillige Vereinbarung und Mitwirkungspflicht
Bei kleineren Unternehmen gibt es aufgrund der Unternehmensgröße keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz. Führen Sie ein solches Unternehmen, dann können Sie mit Ihren Beschäftigten eine Freistellung auf freiwilliger Basis vereinbaren. In diesem Fall können die Betroffenen Beschäftigten ebenfalls ein zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragen.
Sie als Arbeitgeber unterliegen der Mitwirkungspflicht und haben dem BAFzA für die bei ihnen Beschäftigten den Arbeitsumfang sowie das Arbeitsentgelt vor der Freistellung zu bescheinigen (§ 4 Familienpflegezeitgesetz).
Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Auftraggeber oder Zwischenmeister.
Antrag des zinslosen Darlehens
Ihre Beschäftigten können das Darlehen beim BAFzA beantragen.
Die Beschäftigten erhalten das Darlehen in monatlichen Raten und müssen es später nach Ende der Freistellung in möglichst gleichbleibenden monatlichen Raten wieder zurückzahlen.
Die Kontaktdaten zur Beantragung des Darlehens sind:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 504
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-0
Telefax: 0221 3673-4661
Mail: familienpflegezeit(at)bafza.bund.de
Die Beschäftigten können für den Antrag vorbereitete Formulare und Merkblätter verwenden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zum Darlehen für pflegende Angehörige. Mit Ihren Fragen können Sie sich an familienpflegezeit(at)bafza.bund.de wenden.